Die fiktive Abrechnung ist eine besondere Art der Unfallabwicklung. Von fiktiver Abrechnung spricht man immer dann, wenn der Schaden auf KFZ-Gutachtenbasis abgerechnet wird. Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall gibt es die Option, den Schaden auf Basis eines Schadengutachtens abzurechenen. Die Abrechnung des Schadens erfolgt nicht auf einer konkreten Reparaturkostenrechnung, sondern auf Basis des im Gutachten geschätzten Schadenwertes. Bei der fiktiven Abrechnung muss der Schaden am Fahrzeug nicht repariert werden.
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