Berechnung
Wiederbeschaffungsaufwand = Wiederbeschaffungswert - Restwert
Relevanz
Der Wiederbeschaffungsaufwand wird in der fiktiven Abrechnung auf Totalschadenbasis gebraucht.
Wenn real abgerechnet würde, erhält der Kunde ein Ersatzfahrzeug und die Versicherung kann das Wrack an einen Restwerthändler verkaufen. Die Differenz ist der Wiederbeschaffungsaufwand, der im Falle der fiktiven Abrechnung an den Kunden ausgezahlt wird.