Berechnung
Reparaturaufwand = Reparaturkosten + merkantiler Minderwert
Relevanz
Der Reparaturaufwand wird in der fiktiven Abrechnung eines Reparaturschadens gebraucht.
Wenn real abgerechnet würde, wird die Werkstattrechnung beglichen und die gegnerische Versicherung zahlt den merkantilen Minderwert an den Anspruchsteller.
Bei einer fiktiven Abrechnung erhält der Kunde das Geld, das an die Werkstatt geflossen wäre, und den merkantilen Minderwert.