Es liegt immer dann ein wirtschaftlicher Totalschaden vor, wenn die Reparaturkosten abzüglich des Restwertes den Wiederbeschaffungswert übersteigen.
Reparaturkosten - Restwert > Wiederbeschaffungswert
In diesem Fall wäre der Kauf eines Ersatzfahrzeugs (zum Wiederbeschaffungswert) für die Versicherung günstiger als eine Reparatur inkl. Verkauf des beschädigten Fahrzeugs (zum Restwert).
Warum wird der Restwert von den Reparaturkosten abgezogen? Da die Versicherung mit einem anderen Gebrauchtfahrzeug für Ersatz sorgt, fließt ihr auch der Erlös aus dem Verkauf des beschädigten Fahrzeugs zu.
Ein wirtschaftlicher Totalschaden bedeutet nicht, dass eine Reparatur nicht möglich ist, sie ist vielmehr finanziell nicht sinnvoll. An dieser Stelle unterscheidet sich der wirtschaftliche Totalschaden vom technischen Totalschaden, der aussagt, dass eine vollständige Instandsetzung des Fahrzeugs technisch nicht möglich ist.
Einen wirtschaftlichen Totalschaden können Sie nur feststellen, indem Sie zuvor den Wiederbeschaffungswert, den Restwert und die Reparaturkosten ermittelt haben.