Ab Februar 2025 gibt es die VDI-Richtlinie MT 5900 Blatt 2. Hier erfahren Sie, was die Richtlinie konkret für Ihre Arbeit als KFZ-Sachverständiger bedeutet und wie Sie sich jetzt optimal aufstellen.
🤔 Warum wurde die Richtlinie eingeführt?
Da das Berufsbild nicht definiert ist, können sich auch Personen ohne fundiertes Gutachter-Wissen als Sachverständige selbständig machen. Dies beeinträchtigt oft die Qualität der erstellten Gutachten.
📜 Was ist die VDI-MT 5900 Blatt 2?
Die VDI-MT 5900 Blatt 2 ist eine technische Richtlinie des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI), die erstmals einheitliche Mindeststandards für die Qualifikation und Arbeitsweise von Sachverständigen für Fahrzeugschäden und -bewertung etabliert.
Die VDI-Norm ist keine gesetzlich bindende Vorschrift, sondern eine technische Richtlinie. Sie hat keinen Gesetzescharakter.
Was bedeutet das für Sie konkret? Einige Kollegen berichten bereits von Honorarkürzungen mit Verweis auf die VDI-Richtlinie. Hier müssen Sie jetzt handeln.
💰 So sichern Sie Ihr Honorar ab
Gegen unberechtigte Kürzungen können Sie sich wirksam schützen:
- Lassen Sie Ihre Honorartabelle vom Auftraggeber unterschreiben. Dies funktioniert im autoiXpert-Standard bereits automatisch.
- Erfassen Sie alle Leistungen systematisch und vollständig (z. B. komplexe Recherche, besondere Fotodokumentation, erhöhter Verwaltungsaufwand, Kommunikation). Ein lückenloser Nachweis des Gesamtaufwandes und der berechneten Gebühren schützt vor ungerechtfertigten Kürzungen.
- Rechtliche Schritte bei Kürzungen:
- Schreiben Sie eine hieb- und stichfeste Stellungnahme. Wie dies in autoiXpert funktioniert, erfahren Sie hier.
- Am Ende hilft ggf. nur noch eine Klage vor dem zuständigen Gericht mit ggf. Einbeziehung eines Anwalts.
🎯 Qualifikation und Ausbildung
- Sachverständige müssen mindestens einen Abschluss auf Stufe 6 des Europäischen Qualifikationsrahmens nachweisen (z. B. Kfz-Meister, staatlich geprüfter Techniker, Ingenieur).
- Nachweis über eine theoretische Ausbildung im Umfang von mindestens 135 Stunden im Bereich Fahrzeugschäden.
- Nachweis einer mindestens zweijährigen Berufserfahrung als Kfz-Sachverständiger.
👴➡️👨🏫 Übergangsregelung für erfahrene Sachverständige
Hier der relevante Auszug aus der Richtlinie:
Sachverständige ohne die in Abschnitt 16a genannten Qualifikationen, die über eine mindestens zehnjährige einschlägige Berufstätigkeit verfügen, können gegenüber einer Konformitätsbewertungsstelle nach Abschnitt 14 den Nachweis erbringen und sich bestätigen lassen, dass sie die Inhalte dieser Richtlinie erfüllen. Ebenfalls erfüllen die Anforderungen dieser Richtlinie Sachverständige die eine in der Richtlinie beschriebene Ausbildung durchlaufen haben, die entsprechenden Anforderungen der Richtlinie erfüllen und eine Prüfung bei einer Konformitätsbewertungsstelle gemäß Absatz 10 dieser Richtlinie durchgeführt wurde.
(VDI-MT 5900 Blatt 2 - Abschnitt 16b)
Kernaussage: Diese Regelung ermöglicht es erfahrenen Sachverständigen, ihre Kompetenz bestätigen zu lassen, ohne die vollständige Ausbildung und Hauptprüfung durchlaufen zu müssen.
☝️ Der Antrag muss innerhalb von zwei Jahren nach Veröffentlichung der Richtlinie (also bis Februar 2027) gestellt werden.
🏆 Wettbewerbsvorteil
Statt die Richtlinie als Hindernis zu sehen, nutzen Sie sie als Chance:
- Heben Sie Ihre Qualifikationen hervor, die den VDI-Anforderungen entsprechen.
- Kommunizieren Sie die Vorteile VDI-konformer Gutachten (möglicherweise künftig höhere Akzeptanz bei Gerichten und Versicherungen).