Laut Gesetzgeber darf ein Geschädigter nach der Reparatur nicht bessergestellt werden als vor dem Schadenereignis.
Etwaige Vorteile müssen durch Abzüge ausgeglichen werden, die in Summe Vorteilsausgleich genannt werden und im gleichen Gutachten auftreten können:
Was ist ein Neu-für-Alt-Abzug (NfA)?
NfA-Abzüge werden im Kfz-Gutachten vorgenommen, wenn abgenutzte Verschleißteile ersetzt werden.
- Beispiel: Ein fast vollständig abgefahrener Reifensatz wird ersetzt. Dies stellt einen Vorteil für den Fahrzeughalter dar, weil er sich eine gesetztlich verpflichtende Investition spart.
- Gegenbeispiel: Anders verhält es sich mit einem Austausch von festverbauten Teilen. Wenn eine Tür mit Kratzern ausgetauscht wird, hätte diese nicht gesetzlich ersetzt werden müssen. Falls durch diesen Tausch der Marktwert des Fahrzeugs merklich steigt, ist dies ein Kandidat für die Wertverbesserung.
Höhe des NfA-Abzugs ermitteln
Oft werden die NfA-Abzüge prozentual zur Lebensdauer vorgenommen. Wenn ein zu ersetzender Reifen noch 4 mm Profiltiefe von 8 mm im Neuzustand hat, würde ein Abzug von 50% der Ersatzteilkosten (exkl. Dienstleistungskosten) vorgenommen werden.
Was ist eine Wertverbesserung?
Eine Wertverbesserung besagt, dass sich der Wert des Fahrzeugs im Ganzen erhöht.
Das kann der Fall sein, wenn die Schadenreparatur ein stark vorbeschädigtes Bauteil ersetzt. Was zuvor noch ein Makel war, wird nun durch die Unfallreparatur korrigiert - ein Vorteil, der ausgeglichen werden muss.
- Beispiel: Die Tür vorne links war bereits selbstverschuldet eingedellt und wird nun aufgrund eines externen Schadens ersetzt. Im Vergleich zum Zustand vor dem zweiten Schadenereignis (Tür bereits eingedellt) kann durch die Reparatur der Marktwert dieses Fahrzeugs gestiegen sein.
- Gegenbeispiel: Wenn Bremsbelege im Rahmen einer Reparatur ausgetauscht werden, steigt höchst wahrscheinlich nicht der Fahrzeugwert im Ganzen. Der Vorteil daraus ist eher ein Kandidat für die Neu-für-Alt-Abzüge.
Höhe der Wertverbesserung ermitteln
Während NfA-Abzüge prozentual anhand der Ersatzteilkosten vorgenommen werden, muss die Wertverbesserung für das Gesamtfahrzeug von einem Kfz-Sachverständigen eingeschätzt werden, weil er als Fachmann die Marktpreise für vergleichbare Fahrzeuge kennt und ermitteln kann, ob bei gegebenem Gesamtzustand des Fahrzeugs eine bestimmte Reparatur den Fahrzeugwert erhöht.
Warum ermitteln und nicht berechnen? Durch den Ersatz einer Tür für z. B. 2.500 € wird der Fahrzeugwert nicht automatisch um X% des Betrages steigen. Es gibt anders als bei Verschleißteilen keine Lebensdauer, über die ein prozentualer Restwert einer Tür errechnet werden kann.
NfA nur bei Kasko, Wertverbesserung nur im Haftpflichtfall?
In seinem Leitfaden für Kfz-Schäden schreibt der IfS , dass es den NfA-Abzug nur im Kasko-, die Wertverbesserung nur im Haftpflichtfall gebe. Die beiden Begriffe werden in diesem Leitfaden nicht ganz sauber abgegrenzt, was es für Sachverständige und alle Beteiligten sehr schwer macht, vor Gericht oder gegenüber einer Versicherung stichhaltig mit diesen Leitfäden zu argumentieren.
Gemäß dem Leitfaden sollen
- die Steigerung des Gesamtfahrzeugwertes und
- die eingesparten Reparaturkosten für ersetzte Verschleißteile
gemeinsam als Wertverbesserung ausgewiesen werden. Wir halten es für sinnvoller, durch eine Trennung der beiden Werte allen Beteiligten bessere Transparenz zu geben, wo der Gutachter welche Abzüge für richtig hält.
Wir empfehlen daher die Definition wie oben:
- NfA für Verschleißteile mit absehbarer Lebensdauer
- Wertverbesserung, wenn der gesamte Fahrzeugwert steigt.