Anmerkung: Wertminderung und Minderwert werden in der Fachwelt synonym verwendet.
Stellen Sie sich vor, ein Autohändler hat zwei identische Fahrzeuge (Modell, Farbe, Kilometerstand, Alter, Vorbesitzer ...) auf dem Hof stehen.
Der einzige Unterschied: eines der beiden Fahrzeuge hatte bereits einen Unfall, der fachgerecht repariert wurde, das andere nicht.
Würden Sie für das Unfallfahrzeug den gleichen Betrag zahlen, wie für den unfallfreien PKW? Sicherlich nicht.
Versetzen Sie sich nun in die Rolle des Geschädigten, der sein Auto irgendwann wieder verkaufen möchte. Weil sein Auto in einen Unfall verwickelt war, wird er einen geringeren Verkaufspreis dafür erzielen können.
Diesen Umstand deckt die Wertminderung in einem KFZ-Schadengutachten ab. Der Geschädigte wird dafür entschädigt, dass sein Auto nun auf dem Gebrauchtwagenmarkt weniger wert ist. Die Ermittlung des Minderwertes ist Aufgabe des Sachverständigen.
Zur Ermittlung der Wertminderung können verschiedene Berechnungsmodelle eine Orientierung geben:
- BVSK
- MFM
- Halbgewachs
Die wesentlichen Einflussgrößen der Wertminderung sind:
- Alter
- Vorschäden
- Reparaturkosten
- Veräußerungswert
- Marktgängkeit
- Besitzerwechsel