Als Risikoteil klassifizieren Sie ein Bauteil eines Fahrzeug in der Kalkulation, wenn Sie bei der Begutachtung/Besichtigung/Vermessung des Fahrzeugs nicht feststellen können, ob das Bauteil tatsächlich Schaden genommen hat.
Beispiel:
Sie nehmen ein KFZ-Unfallgutachten für einen Heckschaden auf. Dabei ist die Heckklappe stark deformiert, die Heckscheibe jedoch in unbeschädigtem Zustand. Beim Ausbau der Heckscheibe besteht das Risiko, dass diese durch Verspannung zu Bruch geht. In diesem Fall ist es sinnvoll, die Heckscheibe in der Reparaturkostenkalkulation als Risikobauteil zu deklarieren.