Sie haben bereits ein KFZ-Gutachten für einen Kunden abgeschlossen. Durch neue Erkenntnisse, z. B. weil die Werkstatt bei der Reparatur weitere defekte Teile entdeckt hat, kann es notwendig sein, ein Fahrzeug erneut zu besichtigen und die Schadensumme zu korrigieren.
In so einem Fall ergänzen Sie das KFZ-Gutachten um eine Besichtigung, korrigieren die Schadenskalkulation und versenden die korrigierte Version an die Beteiligten.
Neue Erkenntnisse, die eine Nachbesichtigung erforderlich machen, können neben der Werkstatt beispielsweise auch vom Anspruchsteller oder von der Versicherung stammen.