Von einem Kaskoschaden spricht man, wenn der Besitzer eines Fahrzeugs den entstandenen Schaden selbst verursacht hat.
Hat Ihr Kunde eine Voll- oder Teilkaskoversicherung abgeschlossen, übernommt die Versicherung die Schadenregulierung zu den vertraglichen Bedinungen. In diesem Fall kann der Versicherer die freie Wahl des KFZ-Sachverständigen, wie sie im Haftpflichtschadenfall gesetzlich garantiert ist, beschränken. Für die Schadenabwicklung gelten die Vorgaben der Versicherung.