Kurzantwort: Je nach Ausgang der Schuldfrage besteht die Gefahr, dass die Versicherung nicht alle Kosten übernimmt oder dass es zu Zahlungsverzögerungen kommt.
Ist die Schuldfrage des Unfalls noch nicht eindeutig geklärt, müssen Sie als KFZ-Gutachter vorsichtig vorgehen. In vielen Fällen ist das Rechtsempfinden des Kunden nicht aussagekräftig. Machen Sie sich ein eigenens Bild, indem Sie den polizeilichen Unfallbericht lesen. Aber aufgepasst: auch der Polizeibericht stellt keine verbindliche Rechtsprechung dar. Am Ende wird die Schuldfrage in einem zivil- oder strafrechtlichen Prozess vor Gericht geklärt. Die Versicherung hält ihre Leistung bis zur schlussendlichen Klärung der Rechtslage zurück.
Auszahlung
Sollte die Schuldfrage nicht zugunsten Ihres Kunden ausfallen, besteht die Gefahr, dass die Kosten für die Gutachtenerstellung gar nicht oder nicht in vollem Umfang gezahlt werden. Für eine zwischenzeitliche Regulierung der Gutachtenkosten muss der Kunde die Kosten vorstrecken und sie später möglicherweise selbst bei der Versicherung einfordern.
Bei einer Teilschuld muss der Kunde ggf. zur Zahlung der Gutachtenkosten in Höhe seines Schuldanteils aufgefordert werden, da die gegnerische Haftpflichtversicherung diesen Anteil nicht übernimmt.