Von einem Haftpflichtschaden spricht man, wenn ein Fahrzeug durch eine andere Person beschädigt wurde. Die Haftpflichtversicherung des Schädigers übernimmt dann die Kosten für die Reparatur.
Wenn das Fahrzeug durch den Besitzer selbst oder durch höhere Gewalt (Hagel, Unwetter, ...) beschädigt wird, spricht man von einem Kaskoschaden. Eine Kaskoversicherung ist in Deutschland anders als eine KFZ-Haftpflichtversicherung nicht gesetzlich vorgeschrieben.
Die finanzielle Regulierung eines solchen Schadens übernimmt in diesem Fall die gegnersiche Versicherung. Rechtliche Grundlage für die Regulierung von Haftpflichtschäden ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Der Geschädigte hat in diesem Fall den Anspruch auf einen frei gewählten KFZ-Gutachter zur Ermittlung der Schadenhöhe.