Kurzantwort: Erlaubnis zur Abrechnung der Gutachtenkosten gegenüber der Versicherung im Namen des Anspruchstellers.
Die Abwicklung eines KFZ-Gutachtens erfordert neben dem technischen Know-how auch das Anwenden definierter Prozessschritte. Zu den rechtlichen Bestimmungen müssen auch die vertraglich vorgegebenen Bedingungen der leistungspflichtigen Versicherung beachtet werden.
Viele KFZ-Sachverständige unterstützen ihren Kunden im Schadenfall mit der vollumfänglichen Abwick-lung des Prozesses. Alle für die Gutachtenerstellung erforderlichen Leistungen rechnet der KFZ-Gutachetn nicht mit dem Kunden, sondern direkt mit der leistungspflichtigen Versicherung ab. Diese Form der Schadenabwicklung erfordert einen formellen Rahmen. Die Abtretungserklärung.
Damit die Kosten für das KFZ-Gutachten direkt mit der leistungspflichtigen Versicherung abgerechnet werden können, muss ein Geschädigter seine Schadenersatzansprüche an den Sachverständigen abtreten.
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