Ausgleich Mehrwertsteuer
Hat Ihnen die Versicherung nur den Nettobetrag Ihrer Gutachtenrechnung überwiesen, ist es notwendig, dass Sie den MwSt.-Ausgleich beim Anspruchsteller einfordern. Dies gilt, sobald der Anspruchsteller vorsteuerabzugsberechtigt ist.
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Alternativ können Sie das Dokument direkt über den Zahlungsdialog erstellen. Der Zahlungsdialog erkennt, dass nur noch die MwSt. offen ist und fragt Sie aktiv, ob Sie das Zusatzdokument Ausgleich Mehrwertsteuer anlegen möchten.
Haftungsquote Teilzahlung
Ist Ihr Anspruchsteller mit einer Teilschuld am Unfall haftbar gemacht worden, zahlt die Versicherung nicht das komplette Gutachter-Honorar aus. In diesem Fall können Sie den Restbetrag vom Anspruchsteller geltend machen.
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Zahlungsverzug Versicherung
Hat die gegnerische Versicherung Ihr Honorar nach einer angemessenen Frist nicht ausgezahlt, kann es notwendig werden, den Rechnungsbetrag beim Anspruchsteller selbst geltend zu machen, bis die Versicherung den Betrag schlussendlich bezahlt. Dies kann der Fall sein, wenn die Schuldfrage noch nicht final geklärt ist.
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