Fachlicher Hintergrund
Istversteuerung bedeutet, dass die an das Finanzamt abzuführende Umsatzsteuer nach den tatsächlich vereinnahmten Entgelten berechnet wird. D.h. dass in diesem Fall der tatsächliche Rechnungseingang für die Besteuerung maßgeblich ist.
Bei der Sollversteuerung sind die vereinbarten Entgelte ausschlaggebend. D.h. für die Besteuerung ist der Betrag relevant, der auf der Rechnung steht, unabhängig davon, ob Sie die Zahlung schon erhalten haben.
Durch die Istversteuerung entsteht ein Liquiditätsvorteil für den Unternehmer, weil er die Umsatzsteuer erst dann an das Finanzamt abführen muss, wenn er das Entgelt vereinnahmt hat und nicht schon bei Leistungserbringung.
Die Istversteuerung muss beantragt werden. Details entnehmen Sie hier gerne dem verknüpften Wikipedia-Artikel.
- Sollversteuerung = Besteuerung nach Rechnungsdatum
- Istversteuerung = Besteuerung nach Zahlungsdatum
DATEV-Export: Besteuerungsart ändern
Im Standard exportiert autoiXpert die Zahlungsinformationen nach den Maßgaben der Sollversteuerung. Sie können den DATEV-Export so einstellen, dass auch Rechnungen anhand des Zahlungseingangs exportiert werden können, also nach den Regeln der Istversteuerung.
Klicken Sie dazu in der Rechnungsliste oben rechts auf das Einstellungen-Zahnrad.
Wählen Sie im Auswahldialog die entsprechende Option aus.
Wenn es Sie interessiert, wie Sie Rechnungen über den DATEV-Export an Ihren Steuerberater weiterleiten können, lesen Sie bitte folgenden Artikel.