Wenn Sie Ihr KFZ-Gutachterbüro mit der Kleinunternehmerregelung betreiben, können Sie dies in autoiXpert ganz einfach in den Einstellungen auswählen.
Die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG ist eine Vereinfachungsregelung im Umsatzsteuerrecht, die Unternehmern mit niedrigen Umsätzen ein Wahlrecht gewährt, weitgehend wie Nichtunternehmer behandelt zu werden. (Wikipedia)
Gehen Sie wie folgt vor:
- Gehen Sie in die autoiXpert-Einstellungen
- Wählen Sie die Kategorie Rechnung
- Stellen Sie die Mehrwertsteuer (MwSt.) auf Kleinunternehmer - 0% um
Achtung: Die Regelung greift erst ab der nächsten Rechnung. Bestehende Rechnungen werden nicht umgestellt.
Auf der Rechnung werden die entsprechend notwendigen Änderungen automatisch vorgenommen.