Das Honorar eines Kfz-Gutachters wird über sogenannte Honorartabellen festgelegt. Diese Honorartabellen basieren auf Umfragen in der Sachverständigenbranche und orientieren sich an der Schadenshöhe des Gutachtens.
In autoiXpert sind für Sie bereits die Honorartabellen des BVSK, der HUK und des VKS hinterlegt. Eine eigene Honorartabelle können Sie optional ergänzen.
Gehen Sie wie folgt vor:
- Kalkulieren Sie den Schaden Ihres Kunden (im Reiter Schadenskalkulation)
- Im Reiter Rechnung wird Ihnen in der Regel die Schadenhöhe als Honorargrundlage angezeigt. Ggf. steigt oder sinkt Ihre Honorargrundlage, falls ein Minderwert vorhanden ist oder es sich um einen Totalschaden handelt. In letzterem Fall wird der Wiederbeschaffungswert zugrunde gelegt.
- Aufgrund der Honorargrundlage zeigt Ihnen autoiXpert den Korridor an, in welchem sich Ihr Honorar einsortieren sollte. In unserem Beispiel liegt dieses zwischen einer Schadenshöhe von 1.500 € und 1.750 €.
- Mit einem Mausklick können Sie zwischen den Honorartabellen des BVSK, der HUK oder ihrer eigenen wechseln.
- Legen Sie Ihr Grundhonorar fest, indem Sie den Regler auf den passenden Betrag schieben. Alternativ tragen Sie das Honorar in das Feld Honorar ein. Im Feld lassen sich auch Werte außerhalb des Korridors eintragen.
- Sie können sich einen Hebesatz als Standard wählen, indem Sie auf den grünen Haken klicken.
Honorargrundlage
Die Honorargrundlage bemisst sich an den Reparaturkosten (RK) + Minderwert (MW) oder dem Wiederbeschaffungswert (WBW). Es gilt folgende Regel:
- RK + MW ≤ WBW --> Honorargrundlage = Reparaturkosten (RK) + Minderwert (MW)
- RK + MW > WBW --> Honorargrundlage = Wiederbeschaffungswert (WBW)
Die Schadenklasse wird automatisch gesetzt, kann aber überschrieben werden, z. B. wenn es sich um einen Reparaturschaden mit 130-%-Regelung handelt.