Das Honorar eines Kfz-Gutachters wird über sogenannte Honorartabellen festgelegt. Diese Honorartabellen...
- basieren auf Umfragen in der Sachverständigenbranche
- orientieren sich an den Reparaturkosten + Minderwert des Gutachtens (fachlicher Hintergrund).
In autoiXpert sind für Sie bereits die Honorartabellen des BVSK, der HUK und des VKS hinterlegt. Eine eigene Honorartabelle können Sie optional ergänzen.
Gehen Sie wie folgt vor
- Kalkulieren Sie den Schaden Ihres Kunden (im Reiter Schadenskalkulation)
- Im Reiter Rechnung wird Ihnen in der Regel die Schadenhöhe als Honorargrundlage angezeigt. Ggf. steigt oder sinkt Ihre Honorargrundlage, falls ein Minderwert vorhanden ist oder es sich um einen Totalschaden handelt. In letzterem Fall wird der Wiederbeschaffungswert zugrunde gelegt.
- Aufgrund der Honorargrundlage zeigt Ihnen autoiXpert den Korridor an, in welchem sich Ihr Honorar einsortieren sollte. In unserem Beispiel liegt dieses zwischen einer Schadenshöhe von 1.500 € und 1.750 €.
- Mit einem Mausklick können Sie zwischen den Honorartabellen des BVSK, der HUK oder ihrer eigenen wechseln.
- Legen Sie Ihr Grundhonorar fest, indem Sie den Regler auf den passenden Betrag schieben. Alternativ tragen Sie das Honorar in das Feld Honorar ein. Im Feld lassen sich auch Werte außerhalb des Korridors eintragen.
- Sie können sich einen Hebesatz als Standard wählen, indem Sie auf den grünen Haken klicken.
Honorargrundlage
Die Honorargrundlage bemisst sich an
- den Reparaturkosten (RK) + Minderwert (MW) im Reparaturschadenfall
- dem Wiederbeschaffungswert (WBW) im Totalschadenfall
Zur Honorarermittlung werden die unkorrigierten Reparaturkosten verwendet (ohne Abzüge Neu-für-alt), weil den Honorartabellen die Logik zugrunde liegt, dass höhere Reparaturkosten einen höheren Aufwand der Gutachtenerstellung bedeuten.
Nur weil ein Fahrzeug einen Altschaden vorweist (-> Nfa-Abzug), sinkt nicht der Aufwand für den Sachverständigen. Es sollte also auch nicht sein Honorar geringer ausfallen.
Es gilt folgende Regel:
- RK + MW ≤ WBW --> Honorargrundlage = Reparaturkosten (RK) + Minderwert (MW)
- RK + MW > WBW --> Honorargrundlage = Wiederbeschaffungswert (WBW)
Mehr Infos zu den Schadenklassen.