Das Reverse-Charge-Verfahren ist eine Sonderregelung bei der Umsatzsteuer. Hierbei wird die Steuerschuldnerschaft umgekehrt.
Dies ist besonders bei Rechnungen an ausländische Kunden der Fall, z. B. wenn Gutachter in Grenznähe arbeiten. Nach diesem Spezialfall muss der Anspruchsteller - nicht der Sachverständige - die Umsatzsteuer abführen.
Um das Reverse-Charge-Verfahren in autoiXpert zu nutzen, gehen Sie wie folgt vor:
- Gehen Sie in die autoiXpert-Einstellungen.
- Wechseln Sie in die Textbaustein-Verwaltung.
- Dort wählen Sie den Dokumententyp Rechnung aus.
- Klicken Sie auf Nachtext. Ersetzen Sie den Satz zur Kleinunternehmerregelung z. B. mit folgender Passage:
Umkehrung der Steuerschuld gemäß § 13b Abs. 2 Nr. 7 i. V. m. Abs. 5 UStG. Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers. - Sobald Sie in der Rechnung 0% MwSt. auswählen, wird das Reverse-Charge-Verfahren auf der Rechnung vermerkt.
- Auf der Rechnung sieht das dann wie folgt aus: