Grundsätzlich kann man sagen, dass die Daten zu Punkt 1 (grün) durch die VIN-Abfrage bereitgestellt werden. Die Daten zu Punkt 2 (rot) können nicht über eine VIN-Abfrage abgedeckt werden. Hier sind Sie als Gutachter selber gefragt. Die Daten aus der VIN-Abfrage verstehen sich als Vorschlagswerte. Durch z. B. Umbauten kann aus einem Benzin-Fahrzeug auch ein Benzin-Gas-Fahrzeug werden.
Bitte pflegen Sie in der Fahrzeugauswahl folgende Daten:
- Erstzulassung / letzte Zulassung
- Baujahr
- wurde die VIN am Fahrzeug selbst überprüft?
- lag der Fahrzeugschein im Original vor? oder war es eine Kopie?
Legen Sie die Anzahl der Sitze und die Anzahl der Vorbesitzer einfach per grafischer Auswahl fest.