Wenn ein Sachverständiger von einer Werkstatt empfohlen wird, ist der Anspruchsteller bei der Besichtigung durch den Sachverständigen oft nicht anwesend. Dieser Artikel erklärt, wie der Anspruchsteller den Sachverständigen mit einer online gegebenen Unterschrift beauftragen kann.
In diesem Artikel betrachten wir zwei Sichtweisen:
Prozess beim Sachverständigen
- Legen Sie ein neues KFZ-Gutachten an.
- Arbeiten Sie sich bei Unfall & Beteiligte voran, bis Sie zu den Kundenunterschriften kommen. Klicken Sie auf das 3-Punkt-Menü und wählen Sie die Funktion Online unterschreiben lassen.
- Es öffnet sich ein Dialog, in dem Sie die Frist einstellen, die E-Mail verfassen und verschicken, den Link bereitstellen und neu generieren können.
- Schicken Sie den Link zum Kunden. Dieser hat nun die Möglichkeiten, die Unterschrift zu leisten.
Unterschriftsfrist definieren
Es ist wichtig, dass eine Frist gesetzt wird, wie lange der Kunde unterschreiben kann, damit der Kunde und Sie ein klares Zieldatum vor Augen haben. Klicken Sie auf das Zahnrad, um die Einstellungen für die Unterschriftsfrist vorzunehmen.
E-Mail verfassen und verschicken
Nutzen Sie eine E-Mailvorlage, mit der Sie den Link zur online-Unterschrift an Ihren Kunden verschicken. Diese E-Mail-Vorlage können Sie wie gewohnt mit Platzhaltern versehen.
Link bereitstellen
Kopieren Sie den Link, um ihn über andere Kommunikationskanäle an Ihren Kunden zu schicken, z. B. per WhatsApp.

Link neu generieren
Wenn der Kunde den Prozess abgeschlossen hat, aber noch etwas korrigierten muss, können Sie dem Kunden einen neuen Link schicken, mit dem er alle Angaben und seine Unterschriften nochmal bearbeiten kann. Seine bisherigen Angaben bleiben dabei erhalten. Klicken Sie dazu auf Neuen Link generieren.
Falls Sie in Ihrem Gutachten Daten ändern, bevor Ihr Kunde die Dokumente unterschreibt (z. B. die Daten der gegnerischen Versicherung), müssen Sie keinen neuen Link generieren. Die Daten werden Ihrem Kunden zum Zeitpunkt der Unterschrift so angezeigt, wie sie in Ihrem Gutachten stehen.
Frist abgelaufen
Ist die Frist abgelaufen, kann der Anspruchsteller die Dokumente nicht mehr ausfüllen bzw. unterzeichnen. Sie können die Frist im Einstellungen-Dialog verändert, damit der Anspruchsteller wieder in die Bearbeitung einsteigen kann.
Prozess beim Anspruchsteller / Kunde
Der Anspruchsteller erhält eine E-Mail oder eine WhatsApp-Nachricht mit einem Link zur Unterschrift, über den er die Dokumente einsehen und digital unterschreiben kann.
Er kann die Unterschrift mit einem Stift, dem Finger oder der Maus zeichnen...
... oder eine Bilddatei vom Dateisystem hochladen.
Falls er den Link auf dem PC geöffnet hat, kann der Anspruchsteller die Unterschrift an seinem Smartphone oder Tablet leisten, indem er vom gewünschten Gerät den QR-Code scannt.