Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers ist zum Ausgleich aller Kosten verpflichtet, die aufgrund des Unfalls angefallen sind. Der Anspruchsteller kann deshalb neben den Reparaturkosten diverse Sonderkosten geltend machen:
Übrigens: Sonderkosten werden meist geschätzt und müssen durch Belege vom Anspruchsteller gegenüber der Versicherung nachgewiesen werden.
Die Sonderkosten können in der Maske Kalkulation eingegeben werden. Klicken Sie hierzu auf den Button Sonderkosten.
Es öffnet sich ein Popup, in das Sie die Sonderkosten eingeben können.
Restkraftstoff
Muss das Schadenfahrzeug entsorgt werden, müssen dem Anspruchsteller die Kosten für den im Schadenfahrzeug verbliebenen Treibstoff ersetzt werden.
Dazu können Sie die geschätzte Menge Treibstoff und den aktuellen Literpreis angeben. Das System berechnet die Gesamtkosten, die Sie jederzeit überschreiben können.
Über das Icon rechts neben den geschätzten Kosten können Sie die Kosten erneut berechnen lassen, z. B. wenn Sie die Menge oder den Preis verändert haben.
Automatisches Runden
autoiXpert kann die berechneten Treibstoffkosten automatisch für Sie runden. Klicken Sie dazu auf das Dreipunktmenü und geben Sie an, auf welchen Betrag die Kosten auf- oder abgerundet werden sollen.
Literpreis merken
Für Benzin & Diesel kann autoiXpert den Literpreis merken und für das nächste Mal vorbelegen. Klicken Sie dazu auf den Eintrag im Dreipunktmenü.
Umbaukosten
Bevor ein Fahrzeug entsorgt wird, ist es manchmal günstiger, Gegenstände aus dem Schadenfahrzeug aus- und in das Ersatzfahrzeug einzubauen. Beispielumbauten sind:
- teure Musikanlage
- Auspuffanlage
- Tuning-Teile
Über das Sprechblasen-Icon lässt sich ein Kommentar hinzufügen, der im Textbaustein abgedruckt wird.
Entsorgungskosten
Wenn es keinen Restwertaufkäufer gibt, kann das Fahrzeug auf Kosten der gegnerischen Versicherung entsorgt werden.
Die Gebühren dafür sind häufig regional stabil, deshalb können Sie die Gebühr über das Dreipunktmenü merken lassen.
Ab- & Anmeldung
Im (wirtschaftlichen) Totalschadenfall muss das Schadenfahrzeug ab- und das Ersatzfahrzeug angemeldet werden. Für diese Kosten muss die gegnerische Versicherung aufkommen.
Die Amtsgebühren dafür sind meist stabil, deshalb können Sie die Gebühr über das Dreipunktmenü merken lassen.
Weitere Kosten
Falls Sie weitere Kosten angeben möchten, wie z. B. Abschleppkosten, können Sie über den Button "Neue Sonderkosten" eine neue Zeile angeben.
Diese Zeile wird mit dem angegebenen Titel in der Zusammenfassung des Gutachtens im Abschnitt Fahrzeugwert und im Textbaustein "Weitere Kosten" abgedruckt.