Zweck einer Reparaturbestätigung
Die Reparaturbestätigung dient als Nachweis, dass tatsächlich repariert wurde. Das ist immer dann relevant, wenn keine Werkstattrechnung vorliegt, die sonst als Nachweis der Reparatur dient.
In der Regel liegt dann keine Werkstattrechnung vor, wenn fiktiv abgerechnet und in Eigenregie repariert wurde. Wenn die Wiederbeschaffungskosten geringer als die Reparatur sind - vor allem der Fall bei älteren Fahrzeugen und großen Schäden -, rechnet die Versicherung vorläufig auf Basis des Wiederbeschaffungsaufwandes (Wiederbeschaffungswert minus Restwert) ab, bis eine Reparatur nachgewiesen wurde. Erst dann werden die vollständigen Reparaturkosten gemäß Gutachten ausbezahlt.
Reparaturbestätigung in autoiXpert anlegen
In autoiXpert legen Sie eine Reparaturbestätigung wie folgt an:
- Rufen Sie ein bestehendes Gutachten auf
- Klicken Sie auf das 3-Punkt-Menü rechts der Prozess-Leiste und wählen Sie die Funktion Untervorgänge->Reparaturbestätigung aus
- Sie befinden sich nun in der Reparaturbestätigung (2). Diese wurde Ihrem Gutachten zusätzlich hinzugefügt und ist über das Schraubenschlüssel-Symbol (1) erkennbar.
Folgende Daten müssen Sie einer Reparaturbestätigung mitgeben:
- Name und Adresse des Geschädigten
- Besichtigungsdatum
- Ersteller der Bestätigung
- Erstellungsdatum der Bestätigung
- Fahrzeugdaten
- Dauer der Reparatur in Tagen
- Bemerkung
- Fotodokumentation
In welcher Qualität wurde die Reparatur durchgeführt:
- repariert
Einige Sachverständige möchten nur bestätigen, dass eine Reparatur erfolgt ist, ohne Angabe zur Qualität der Reparatur (fach- & sachgerecht etc.). - fach- und sachgerecht
- teilweise
- mit Gebrauchtteilen
- verkehrssicher