Fachlicher Hintergrund
Egal ob auf Basis eines Prüfberichts oder einer Rechnungsprüfung: Immer wieder werden Sachverständige durch ihre Auftraggeber oder deren Rechtsanwälte dazu aufgefordert, zu Abzügen der gegnerischen Versicherung Stellung zu nehmen.
Folgende Situation kommt häufig vor: Der Geschädigte beauftragt Sie mit einem Schadengutachten und reicht dieses beim KFZ-Versicherer des Schädigers ein. Dieser wiederum erhebt Widersprüche mit teils erheblichen Kürzungen. Laut Versicherung sind oft bestimmte Reparaturarbeiten entweder von vornherein nicht nötig oder lassen die Bilder im KFZ-Gutachten dies nicht eindeutig erkennen. Die gegnerische Versicherung möchte die angesprochenen Positionen gar nicht oder nicht komplett regulieren.
Wenn die KFZ-Versicherung ihr KFZ-Gutachten anfechtet und einzelne Positionen streicht, kann der Geschädigte Sie damit beauftragen, zu den Kürzungen Stellung zu nehmen.
Stellungnahme in autoiXpert erstellen
- Öffnen Sie das KFZ-Gutachten, zu welchem Sie eine Stellungnahme erfassen möchten
- Klicken Sie auf das 3-Punkt-Menü und wählen Sie die Funktion Stellungnahme.
- Sie springen direkt in den Bereich der Stellungnahme.
- Dort können Sie die Stellungnahme zum Prüfbericht oder der Rechnungsprüfung erfassen.
- Sie können sich Textbausteine aus den Textvorlagen zusammenstellen und sich somit wiederkehrende Textpassagen schnell in die Stellungnahme ziehen.
- Alternativ können Sie eine Vorlage auswählen.
Fotos zur Stellungnahme erfassen
Für die Stellungnahme zu einem KFZ-Gutachten ist es meist notwendig, weitere Detailfotos beizulegen. Laden Sie weitere Fotos hoch, indem Sie auf den Button Zu den Fotos klicken.
Sie wechseln direkt in die Fotoübersicht. autoiXpert wählt für Sie automatisch die Fotogruppe Stellungnahme aus.
Laden Sie neue Fotos hoch und markieren Sie diese an markanten Stellen.
Die Fotos werden in der Stellungnahme angezeigt.
Stellungnahme erzeugen
Sie können die Stellungnahme erzeugen, indem Sie auf Vorschau klicken. Zusätzlich wird die Stellungnahme im Bereich Druck und Versand abgelegt.
Die Stellungnahme wird als PDF-Datei heruntergeladen.