Wenn eine Versicherung kürzt, kann dieser entgangene Umsatz in der Buchhaltung von autoiXpert ausgebucht werden.
Um Kürzungen zu akzeptieren, gibt es zwei Möglichkeiten. Welchen Weg Sie einschlagen, hängt damit zusammen, wie Sie die Kürzung in Ihrer Buchhaltung abbilden möchten.
Weg 1: Kürzung als uneinbringbare Forderung ausbuchen
Gehen Sie zur Erfassung einer Kürzung wie folgt vor:
- Zahlungsdialog der betroffenen Rechnung öffnen
- Erhaltene Teilzahlung erfassen
- Restbetrag als Kürzung erfassen
Damit bleibt der Rechnungsbetrag unberührt, Ihre Umsatz-Statistik weist also nach wie vor den Betrag vor der Kürzung aus. Das ist sinnvoll, wenn Sie z. B. am Ende des Jahres alle Kürzungen von Ihrem Anwalt eintreiben lassen möchten.
Gekürzte Beträge können ausgebucht werden, d. h. in den Auswertungen und im CSV-Export der Rechnungen werden die gekürzten Beträge gesondert ausgewiesen.
Ihr Buchhalter behandelt diesen Vorgang typischerweise als "Abschreibung an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen". Eine gesonderte Gutschrift ist also nicht notwendig.
Weg 2: Kürzung als Storno-Rechnung
Sie stornieren die alte und erzeugen eine neue Rechnung.
- Die aktuelle Rechnung wird über die Rechnungsliste festgeschrieben. Dies ist wichtig, damit die Rechnung nicht einfach aktualisiert, sondern storniert wird.
- Gutachten öffnen und entsperren.
- In der Gutachten-Rechnung die Rechnungsposition ändern oder löschen.
- Auf der blauen Karte im Screen "Rechnung" wird Ihnen dann angeboten, die Rechnung zu überbuchen. Damit wird dann die alte Rechnung storniert und eine neue geschrieben. Insgesamt haben Sie dann 3 Rechnungen: Originalrechnung, Stornorechnung, neue Rechnung.