Einen Abzug neu-für-alt (nfa) müssen Sie im KFZ-Gutachten immer dann vornehmen, wenn dem Geschädigten durch die Reparatur eine eingene Investition erspart bleibt. Dies ist z.B. der Fall, wenn marode Verschleißteile (Bremsen, Reifen, Auspuff ...) erneuert werden. In diesem Fall muss der Geschädigte eine Reduzierung der ermittelten Schadensumme um die Abzüge neu-für-alt akzeptieren.
Beispiel:
Ein Reifen eines Unfallfahrzeugs hat noch eine Reifenprofiltiefe von 4mm. Durch einen Unfall muss der Reifen ersetzt werden. Der neu Reifen hat eine Profiltiefe von 8mm. Im KFZ-Gutachten können Sie in diesem Fall einen Abzug neu für alt von 50% machen.