Am 29.06.2020 wurde von Bundestag und Bundesrat verabschiedet, dass die Umsatzsteuersätze vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 von 19 % auf 16 % und von 7 % auf 5 % abgesenkt werden.
Die Absenkung der Umsatzsteuersätze führt bei Ihnen zu einem kurzfristigen Handlungsbedarf. Hierbei sind Kleinunternehmer ausgenommen.
Die gute Nachricht ist: autoiXpert hat bereits alle Änderungen für Sie vorgenommen. Sie selbst müssen sich um nichts kümmern.
Damit Sie verstehen, wie autoiXpert die Berechnung der Mehrwertsteuer (MwSt.) vornimmt, haben wir folgende Punkte zusammengefasst:
Gutachtenrechnung
Für die Bestimmung der Mehrwertsteuer innerhalb des Gutachtenprozesses ist das Fertigstellungsdatum ausschlaggebend.
Liegt das Fertigstellungsdatum
- vor dem 31.06.2020, wird die Rechnung mit 19 %
- zwischen dem 01.07.2020 und dem 31.12.2020, wird die Rechnung mit 16 %
- nach dem 01.01.2021, wird die Rechnung wieder mit 19 %
MwSt. beaufschlagt.
Die Gutachtenrechnung wird mit 16 % MwSt. automatisch richtig erzeugt.
Individuelle Rechnung
Ist eine Rechnung nicht mit einem KFZ-Gutachten verknüpft, weil Sie z. B. eine Kaufbegleitung abgerechnet haben, ist für die Bestimmung der Mehrwertsteuer das Leistungsdatum ausschlaggebend.
Liegt das Leistungsdatum
- vor dem 31.06.2020 wird die Rechnung mit 19 %
- zwischen dem 01.07.2020 und dem 31.12.2020 wird die Rechnung mit 16 %
- nach dem 01.01.2021 wird die Rechnung wieder mit 19 %
MwSt. beaufschlagt.
Die Rechnung wird mit 16 % MwSt. automatisch richtig erzeugt.