An einem KFZ-Gutachten sind zahlreiche Personen- oder Gesellschaften interessiert.
Der Geschädigte möchte wissen, welcher Schaden an seinem Fahrzeug entstanden ist und mit welchem Entschädigungsbetrag er rechnen kann. | |
Die Werkstatt informiert sich, welche Schäden Sie als KFZ-Gutachter festgestellt haben. So kann sie die Reparatur zielgerichtet durchführen. | |
Der Rechtsanwalt leitet aufgrund des Gutachtens weitere Schritte ein bzw. sorgt für die rechtmäßige Abwicklung mit der Versicherung und dem Schädiger. | |
Die gegnerische Versicherung benötigt das Gutachten, um den Schaden mit dem Geschädigten zu regulieren. | |
Der Factoringprovider (z.B. ADELTA.FINANZ, KfzVS) benötigt die Rechnung zum Ankauf der Forderung und zur zeitnahen Regulierung mit dem KFZ-Gutachter. |
Den unterschiedlichen Ansprechpartnern möchten Sie unterschiedliche Informationen bzw. Dokumente zukommen lassen. Im Bereich Druck und Versand können Sie daher ganz individuell auswählen, welches Dokument (z.B. Anschreiben, Gutachten, Restwertgebote, Marktwertanalyse, Rechnung, Abtretungserklärung ... usw.) an welche Partei gesendet werden soll.
- Wählen Sie den Ansprechpartner aus.
- Wählen Sie die Dokumente aus, die Sie dem gewählten Ansprechpartner zusenden möchten.
- Ein Symbol neben den Ansprechpartnern signalisiert Ihnen, an welchen Ansprechpartner per Post oder via Email verschickt wurde.
Versand an den Anspruchsteller per Post | |
Versand an den Rechtsanwalt per Email | |
Versand an die Versicherung per Post und Email | |
kein Versand an die Werkstatt |