Sie benötigen eine Reparaturbestätigung im Zusammenhang einer Schadenabwicklung als Nachweis für eine durchgeführte Reparatur. Dies benötigen Sie hauptsächlich bei fiktiven Schadenabwicklungen und als Qualitätskontrolle.
Die Versicherung rechnet ohne Nachweis einer Reparatur bei älteren Fahrzeugen oder größeren Schäden auf Basis der Wiederbeschaffungsaufwandes (Wiederbeschaffungwert minus Restwert) ab.
In autoiXpert legen Sie eine Reparaturbestätigung wie folgt an:
- Rufen Sie ein bestehendes Gutachten auf
- Klicken Sie auf das 3-Punkt-Menü rechts der Prozess-Leiste und wählen Sie die Funktion Reparaturbestätigung aus
- Sie befinden sich nun in der Reparaturbestätigung (2). Diese wurde Ihrem Gutachten zusätzlich hinzugefügt und ist über das Schraubenschlüssel-Symbol (1) erkennbar.