Zwischen einigen Restwertbörsen und Versicherungen gibt es Sonderkonditionen und Rabatte für Inserate, die im Auftrag einer Versicherung eingestellt werden. Abhängig von der Vereinbarung von Versicherung und Restwertbörse können diese Bedingungen auch von Sachverständigen, die Gutachten im Auftrag einer Versicherung durchführen (z.B. bei Kaskoschäden), in Anspruch genommen werden. AutoiXpert kann die beauftragende Versicherung an die Restwertbörse übermitteln, sodass das Inserat entsprechend abgerechnet werden kann.
Vereinbarungen zu einer Versicherung hinterlegen
Wenn Sie Gutachten im Auftrag einer Versicherung durchführen, bekommen Sie in der Regel eine Anweisung, in welche Restwertbörsen eingestellt werden soll und wie die Abrechnung der Inserate funktioniert. Um die Vereinbarungen zu hinterlegen, gehen Sie wie folgt vor:
- Öffnen Sie die Versicherung im Kontaktmanagement (oder legen Sie eine neue Versicherung an, falls die Versicherung nicht verfügbar ist).
- Klicken Sie auf "Vereinbarungen mit Restwertbörsen"
- Überprüfen Sie die Versicherungsunternehmensnummer (diese wird Ihnen in der Regel von der Versicherung oder der Restwertbörse als "VU-Nummer" oder "GDV-Nummer" bekannt gegeben). Falls die Nummer nicht automatisch befüllt ist, tragen Sie die vierstellige Nummer manuell ein.
- Wählen Sie die Restwertbörsen, für die Sie Inserate im Namen der Versicherung einstellen dürfen.
- Klicken Sie auf "Übernehmen".
Aktivieren Sie die Abrechnung für ein Gutachten
Wenn Sie die Restwertbörsen bei einer Versicherung im Kontaktmanagen aktiviert haben, wird Ihnen im Bereich Kalkulation → Restwert angezeigt, ob Sie die Restwertinserate über die Versicherung abrechnen wollen. Wenn Sie diese Funktion aktivieren, gibt autoiXpert die beauftragende Versicherung automatisch an die Restwertbörsen weiter, für die Sie eine Vereinbarung eingetragen haben. Für Restwertbörsen ohne Vereinbarungen wird ein Warndreieck angezeigt, sodass Sie nicht aus Versehen in solche Börsen einstellen. Sie können in eine Börse ohne Vereinbarung einstellen, die beauftragende Versicherung wird dann nicht übertragen.
Sie können in jedem Gutachten entscheiden, ob Sie über die Versicherung abrechnen. Prüfen Sie hier Ihre Konditionen und Vereinbarungen mit der Versicherung. Ob Sie von der Restwertbörse einen Rabatt bekommen oder ob das Inserat direkt mit der Versicherung abgerechnet wird, klären Sie mit Ihrer Versicherung oder Restwertbörse.